Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
SGB IV§ 15 Arbeitseinkommen
Stand: 01.01.2025
Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 07.10.2004 – B 13 RJ 13/04 RRentenversicherung: Pachteinnahmen aus der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit bei der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- LSG NRW, 13.08.2003 – L 8 RJ 156/02Zitiert von 2
- BSG, 27.01.1999 – B 4 RA 17/98 RHinterbliebenenrente: Keine Anrechnung von Zahlungen aus dem Gesellschaftsvertrag des verstorbenen Ehemanns als Arbeitseinkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- VG Minden, 12.01.2024 – 2 K 2771/21
- VG Karlsruhe, 01.02.2005 – 5 K 1024/03
- LSG Schleswig, 16.09.2003 – L 7 RJ 52/02
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 25.06.2026 – L 16 KR 346/24
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2026 – L 22 R 381/23
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2026 – L 1 KR 425/23
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